Erklärung zur Barrierefreiheit
für Dienstleistungen
Im Rahmen unserer Barrierefreiheitserklärung möchten wir Ihnen einen Überblick über den Stand der Vereinbarkeit der unten beschriebenen Dienstleistung(en) mit den Anforderungen der Barrierefreiheit nach gesetzlichen Vorschriften (insbesondere mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz – BFSG) geben.
Angaben zum Dienstleistungserbringer
uspect GmbH
Josef-Ruhr-Str. 30
53879 Euskirchen
Nordrhein-Westfalen
Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Markenkommunikation
Erläuterungen zur Durchführung der Dienstleistung
Die uspect GmbH – Agentur für Markenkommunikation aus Euskirchen ist eine inhabergeführte Full-Service-Agentur mit Schwerpunkt auf ganzheitlicher Marken- und Kommunikationsstrategie – analog und digital.
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die oben genannte Dienstleistung ist teilweise mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vereinbar.
Folgende Teile/Inhalte/Funktionen der Dienstleistung sind nicht barrierefrei:
Eine Tastaturbedienbarkeit ist nicht für alle Bereiche gewährleistet.
Nicht barrierefreie Teile der Dienstleistung - Umsetzungsfristen
Unsere Firma fällt nicht unter die Pflicht zur digitalen Barrierefreiheit gemäß dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG).
Erstellung der Barrierefreiheitserklärung
Datum der Erstellung der Barrierefreiheitserklärung: 26.06.2025
Datum der letzten Überprüfung der o. g. Leistungen hinsichtlich der Anforderungen zur Barrierefreiheit: 25.06.2025
Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit
Die Einschätzung zum Stand der Barrierefreiheit beruht auf unserer Selbsteinschätzung.
Feedbackmöglichkeit und Kontaktangaben
Adresse:
uspect GmbH
Josef-Ruhr-Straße 30
53879 Euskirchen
Vertreten durch:
Tim Angermeyer & Martin Wojtowicz
E-Mail: you@uspect.de
Telefon: 02251 7938055
Link zur Website: https://uspect.de/